Donnerstag, 5. Mai 2016

Der Begriff vom Zweck.



 
[§ 4]

Durch die absolute Freiheit, die eben beschrieben worden ist, bestimme ich mich zu etwas, ich setze, ich habe in der Bestimmtheit einen Begriff. Es wird nur nach einem Begriff gehandelt, ich handle dann frei, wenn ich nur selbsttätig einen Begriff entwerfe. – Es ist uns hier aber um die klare Einsicht der Gründe zu tun.

/ Das bloße Selbstaffizieren wurde im vorigen Paragraphen als reale Tätigkeit aufgefasst, sie wurde nun angeschaut, in ihr lag der eigentliche Akt der realen Tätigkeit. Nun soll die reale Tätigkeit dem Ich in diesem Selbstaffizieren zusehen, aber das kann sie nicht, so wie wir sie bisher kennen. Nur als ein Übergehen von Bestimmbarkeit zur Bestimmtheit konnte diese Tätigkeit gesehen werden. Nicht Selbstaffektion, sondern Bestimmbarkeit und Bestimmtheit, und beide zugleich. Das Bestimmte lässt sich nur so erkennen, dass es das Bestimmbare nicht ist. –

Das Bestimmte muss anschaubar sein, denn nur unter der Bedingung seiner Anschaubarkeit ist Freiheit möglich, welche Bedingung des Bewusstseins ist.

Aber die ideale Tätigkeit ist ihrem Charakter nach gebunden und gehalten; nur einer realen nachgehend. Dieser idealen Tätigkeit muss etwas entgegengesetzt sein, von der sie gehalten werde, dies ist ein Reelles und insofern etwas Bestimmtes. (Wie das Bestimmte zu Etwas werde, gehört noch nicht hierher.) Dieses Etwas heiße x, es bedeutet ein Sein, welches die ideale Tätigkeit bloß nachmacht, etwas, was die eigentliche Tätigkeit vernichtet.

Es wird sich zeigen, dass dies Sein in einem anderen Sinne müsse genommen werden, als das, welches die reelle Tätigkeit aufhebt. Wir werden zwei Bedeutungen von Sein erhalten; das, wovon wir hier reden, wird sich zeigen als ein Begriff vom Zwecke.
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Wissenschaftslehre nova methodo, S. 51f.











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